Glossar / Sozialversicherungsrecht

Beitragspflicht

Die Finanzierung der schweizerischen Sozialversicherungen beruht wesentlich auf Beitragspflichten. Arbeitnehmende und Arbeitgeber entrichten Lohnbeiträge meist über die Lohnabrechnung, etwa für AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung. Selbständigerwerbende werden anders veranlagt, und Nichterwerbstätige können ebenfalls Beiträge schulden, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Berufliche Vorsorge, Unfallversicherung und Familienzulagen folgen eigenen Finanzierungsregeln. Die richtige Einordnung von Status, Einkommen und anwendbarem System ist besonders wichtig bei Unternehmensinhabern, Plattformarbeit, Grenzgängerfällen und mehreren Beschäftigungen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.