Selbstverschulden
Selbstverschulden mindert oder kann ausschliessen, was eine haftpflichtige Person schuldet, wenn der Geschädigte zum Schaden beigetragen hat.
Selbstverschulden ist im schweizerischen Haftpflichtrecht und bei vertragsnaher Haftung relevant, wenn die geschädigte Person ihre eigenen Interessen nicht mit zumutbarer Sorgfalt gewahrt und dadurch den Schaden mitverursacht hat. Das Gericht kann den Schadenersatz nach Verschulden, Kausalität und Billigkeit herabsetzen. Beispiele sind das Missachten von Sicherheitsanweisungen, unterlassene Schadenminderung oder die freiwillige Übernahme eines offensichtlichen Risikos. Der Anspruch entfällt nicht automatisch; entscheidend ist eine Würdigung des Verhaltens beider Seiten und des Kausalzusammenhangs.