Leistungskoordination
Im schweizerischen Sozialversicherungsrecht kann ein Ereignis Ansprüche gegenüber mehreren Zweigen auslösen, etwa Unfallversicherung, Invalidenversicherung, beruflicher Vorsorge und Krankenversicherung. Koordinationsregeln legen Zuständigkeiten, Leistungsprioritäten und Anrechnung fest, verhindern Überentschädigung und ordnen Rückgriffe zwischen Versicherern. Sie erfassen auch Vorschüsse, Rückerstattungen und Fälle unklarer Zuständigkeit. International kommen Regeln über anwendbares Recht, Zusammenrechnung von Zeiten und Leistungsexport hinzu. Das Ergebnis hängt vom versicherten Risiko, Erwerbsstatus, Wohnsitz und der konkreten Leistungsart ab.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
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