Kerngehalt der Grundrechte
Die Lehre vom Kerngehalt bezeichnet die absolute Grenze zulässiger Grundrechtseinschränkungen. Das schweizerische Verfassungsrecht erlaubt Beschränkungen vieler Rechte bei gesetzlicher Grundlage, öffentlichem Interesse und Verhältnismässigkeit, verlangt aber die Wahrung ihres Wesens. Der Kerngehalt unterscheidet sich je nach Recht: Er kann Menschenwürde, minimale Verfahrensgarantien, den Bestand von Eigentum oder elementare Freiheit vor staatlichem Zwang betreffen. Seine Bestimmung ist kontextabhängig und meist eng. Eine Massnahme, die ein Recht praktisch vernichtet, lässt sich nicht durch gewöhnliche Interessenabwägung rechtfertigen.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.