Glossar / Vertieftes Strafrecht und Strafrechtstheorie

Unternehmensstrafbarkeit

Unternehmensstrafbarkeit erklärt, wie strafrechtliche Verantwortung einer juristischen Person oder einem Unternehmen zugerechnet werden kann und nicht nur natürlichen Personen. Das schweizerische Recht kennt eine solche Haftung in bestimmten Konstellationen, insbesondere wenn mangelhafte Organisation die Zurechnung an eine Einzelperson verhindert oder bei bestimmten schweren Delikten trotz individueller Verantwortlichkeit. Die Lehre berührt Compliance, Delegation, interne Kontrollen, Sanktionen und Vertretung im Verfahren. Rechtsordnungen unterscheiden sich danach, ob sie auf Leitungspersonen, Organisationsverschulden, Stellvertretungshaftung oder gesetzliche Kontrollpflichten abstellen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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