Glossar / Corporate Governance und Wirtschaftsrecht

Corporate Governance

Corporate Governance regelt die Verteilung von Befugnissen und Verantwortlichkeiten zwischen Aktionären, Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Revisionsstelle und weiteren Anspruchsgruppen. In der Schweiz umfasst sie zwingende gesellschaftsrechtliche Pflichten, Statuten, Organisationsreglemente, Kotierungsanforderungen, Vergütungsregeln, Risikomanagement und interne Kontrollen. Gute Governance soll rechtmässige Entscheide, Transparenz, langfristigen Wert und Schutz von Aktionären und Gläubigern fördern. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Rechtsform, Eigentümerstruktur, Börsenkotierung, Konzernorganisation und regulierter Tätigkeit ab, besonders bei Interessenkonflikten und Delegation.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.