Terrorismusbekämpfungsrecht
Das Terrorismusbekämpfungsrecht verbindet Strafverfolgung, Prävention, Nachrichtendiensttätigkeit, Grenzmassnahmen und Kontrollen der Terrorismusfinanzierung. In der Schweiz muss es Grundrechte, strafrechtliche Legalität, Verhältnismässigkeit und internationale Verpflichtungen beachten und zugleich Risiken erfassen, die vor Gewalttaten entstehen. Schwierige Fragen betreffen Terrorismusdefinitionen, präventive Polizeimassnahmen, Online-Propaganda, Vermögenssperren, Informationsaustausch und Rechtsschutz Betroffener. Rechtsvergleichend variiert die Trennung zwischen ordentlicher Strafjustiz, nachrichtendienstlichen Befugnissen und administrativer Prävention.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.