Glossar / Bank- und Finanzrecht

Kreditverträge

Kreditverträge regeln Betrag, Zweck, Zins, Rückzahlung, Gebühren, Zusicherungen, Verpflichtungen, Kündigungs- oder Verzugsereignisse und Sicherheiten. In der Schweiz greifen allgemeines Vertragsrecht, soweit anwendbar Verbraucherkreditrecht, bankaufsichtsrechtliche Vorgaben und insolvenzrechtliche Überlegungen ineinander. Unternehmensfinanzierungen enthalten häufig detaillierte Gewährleistungen, Covenants und Finanzkennzahlen; Konsumkredite verlangen besondere Transparenz und Prüfung der Tragbarkeit. Bei grenzüberschreitenden Krediten sind Rechtswahl, Gerichtsstand, Abtretbarkeit und Durchsetzung zentral.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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