Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind schwere Taten im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs auf Zivilpersonen.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit umfassen etwa Tötung, Ausrottung, Versklavung, Vertreibung, Folter, Vergewaltigung, Verfolgung und Verschwindenlassen, wenn sie Teil eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung sind. Anders als Kriegsverbrechen setzen sie keinen bewaffneten Konflikt voraus. Entscheidend sind die gross angelegte oder organisierte Gewalt und der Bezug der Täterin oder des Täters dazu. Die Schweiz erfasst solche schweren Delikte im Strafrecht und kann sie verfolgen, wenn die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind.