Glossar / Strafprozessrecht

Strafantrag

Im schweizerischen Recht werden gewisse Delikte nur verfolgt, wenn die geschädigte oder sonst berechtigte Person fristgerecht Strafantrag stellt. Der Strafantrag bringt den Willen zum Ausdruck, dass die Behörden die Tat untersuchen und verfolgen; er unterscheidet sich von einer blossen Strafanzeige, die die Behörden lediglich informiert. Nach gültiger Einreichung führen die Strafbehörden das Verfahren. Ein Rückzug kann bei Antragsdelikten möglich sein, unter Beachtung prozessualer Grenzen und der Folgen für Mitbeteiligte.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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