Glossar / Strafrecht

Schuldfähigkeit

Die Schuldfähigkeit gehört im schweizerischen Strafrecht zur Schuld. Bestraft werden kann nur, wer das Unrecht seiner Tat einsehen und nach dieser Einsicht handeln konnte. Psychische Störungen, schwere Bewusstseinsstörungen, geistige Behinderungen oder vergleichbar gravierende Zustände können die Schuldfähigkeit ausschliessen. Ist die Fähigkeit lediglich erheblich vermindert, kann die Strafe gemildert werden. Massgeblich ist der Zustand im Tatzeitpunkt; bei ernsthaften Zweifeln wird regelmässig ein psychiatrisches Gutachten eingeholt.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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