Grenzgängerbewilligung
Die schweizerische Grenzgängerbewilligung, meist Ausweis G, gilt für Personen, die im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Sie betrifft vor allem Einwohner benachbarter Staaten, die regelmässig an ihren ausländischen Wohnsitz zurückkehren. EU/EFTA-Angehörige profitieren vom Freizügigkeitsabkommen; Drittstaatsangehörige unterliegen strengeren Voraussetzungen, etwa Wohnsitz in der Grenzzone und arbeitsmarktlicher Prüfung. Die Bewilligung vermittelt in erster Linie eine Erwerbsberechtigung, nicht einen gewöhnlichen Schweizer Aufenthalt. Steuern, Sozialversicherung, Homeoffice und Rückkehrpflichten müssen oft nach schweizerischen und internationalen Regeln gesondert geprüft werden.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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