Grenzüberschreitende Datenübermittlung
Regeln zur grenzüberschreitenden Datenübermittlung bestimmen, wann Personen- oder Kommunikationsdaten die Schweiz verlassen oder aus dem Ausland verarbeitet werden dürfen.
Grenzüberschreitende Datenübermittlung ist zentral für Cloud-Dienste, Roaming, Outsourcing, internationale Netze und Plattformbetrieb. Nach schweizerischen Datenschutzgrundsätzen ist bei Personendaten ins Ausland zu prüfen, ob im Empfängerstaat ein angemessenes Schutzniveau besteht oder geeignete Garantien, etwa vertragliche Zusagen und Risikoprüfungen, greifen. Fernmeldedienstanbieter müssen zusätzlich Fernmeldegeheimnis, Cybersicherheit, rechtmässigen Behördenzugriff und sektorspezifische Auslagerungspflichten berücksichtigen. Rechtsvergleichend bedeutsam sind EU-Angemessenheitsmechanismen, Konflikte mit ausländischen Überwachungsgesetzen, Datenlokalisierung und grenzüberschreitende Incident Response.