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Kreuzverhör

Befragung eines gegnerischen Zeugen zur Prüfung von Genauigkeit, Glaubwürdigkeit und Vollständigkeit, im Common Law zentral, in der Schweiz stärker richterlich geleitet.

Das Kreuzverhör bezeichnet die Befragung eines Zeugen durch die Gegenpartei, um Aussage, Glaubwürdigkeit und Annahmen zu überprüfen. Es ist ein Kernelement des kontradiktorischen Common-Law-Prozesses. Schweizer Verfahren sind meist stärker richterlich geleitet: Das Gericht befragt Zeugen häufig zuerst, Parteien können je nach Verfahrensordnung Ergänzungsfragen beantragen oder stellen. Im Strafverfahren sind Konfrontationsrechte und die Möglichkeit, belastende Aussagen in Frage zu stellen, besonders wichtig. Die Funktion bleibt vergleichbar: Beweise sollen durch Befragung geprüft werden, bevor sie den Entscheid tragen.