Glossar / Vertragsrecht

Culpa in contrahendo

Culpa in contrahendo betrifft Haftung im Stadium der Vertragsverhandlungen, bevor ein gültiger Vertrag zustande kommt oder wenn sich ein Vertrag später als ungültig erweist. Das schweizerische Recht verlangt, dass Parteien in Verhandlungen nach Treu und Glauben handeln und Sorgfalts-, Aufklärungs- und Loyalitätspflichten beachten. Haftung kann etwa bei irreführenden Angaben, grundlosem Abbruch weit fortgeschrittener Verhandlungen oder verursachtem Vertrauensschaden entstehen. Regelmässig wird das negative Interesse ersetzt, also der Schaden aus berechtigtem Vertrauen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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