Glossar / Kulturgüter- und Kunstrecht

Schutz von Kulturgütern

Der Schutz von Kulturgütern umfasst rechtliche Massnahmen zur Erhaltung von Objekten und Stätten mit künstlerischer, historischer, archäologischer, wissenschaftlicher oder sozialer Bedeutung. In der Schweiz teilen sich Bund, Kantone, Gemeinden und Private die Verantwortung je nach Art des Kulturguts und Kontext. Instrumente sind Inventare, Denkmalschutz, Ausfuhrkontrollen, Notfallplanung, Erwerbsstandards sowie Beschränkungen von Veränderung oder Verkauf. Schutz kann Eigentumsfreiheiten begrenzen, soll aber öffentliches Interesse, Eigentumsrechte, Erhaltungsbedarf und Zugang ausgleichen. Bei grenzüberschreitenden Fällen sind Provenienz, Zollregeln und internationale Zusammenarbeit zentral.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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