Beistandschaft
Im schweizerischen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist die Beistandschaft eine flexible, auf den Bedarf zugeschnittene Massnahme. Bei Erwachsenen kann der Beistand beraten, Vermögen verwalten, vertreten oder nur gemeinsam mit der betroffenen Person handeln, je nach Anordnung. Bei Kindern kann eine Beistandschaft Eltern unterstützen, Kontakte überwachen, das Kind in bestimmten Fragen vertreten oder bei Vaterschaft und Unterhalt mitwirken. Die Behörde legt Auftrag und Befugnisse fest. Die Massnahme darf nicht weiter gehen als nötig und kann angepasst oder aufgehoben werden.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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