Freiheitsstrafe
Im schweizerischen Strafrecht bedeutet die Freiheitsstrafe den Entzug der persönlichen Freiheit für eine bestimmte Dauer oder in besonders schweren Fällen lebenslänglich. Sie unterscheidet sich von Geldstrafen, Bussen und Massnahmen, die vor allem Behandlung oder Sicherung bezwecken. Das Gericht bemisst die Strafe nach Verschulden, Tat und persönlichen Verhältnissen. Der Vollzug kann unbedingt, bedingt oder teilbedingt erfolgen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Vergleichbare Begriffe sind Gefängnisstrafe oder Haftstrafe.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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