Glossar / Sozialversicherungsrecht

Taggeld

Taggelder sind im schweizerischen Sozialversicherungsrecht und in verwandten Privatversicherungen verbreitet. Sie gleichen einen vorübergehenden Einkommensausfall aus, etwa bei Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Dienstleistung oder während Eingliederungsmassnahmen, je nach Versicherung. Der Anspruch hängt typischerweise von Versicherteneigenschaft, Warte- oder Beitragszeiten, medizinischer Arbeitsunfähigkeit oder einem anderen gesetzlichen Ereignis sowie der Koordination mit Lohnfortzahlung und anderen Leistungen ab. Die Höhe bemisst sich häufig prozentual nach dem versicherten Verdienst und ist zeitlich begrenzt. Taggelder unterscheiden sich von Renten für längerfristige Risiken.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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