Glossar / Ausservertragliches Haftpflichtrecht

Schadensberechnung

Schadenersatz ist im schweizerischen Recht grundsätzlich Ausgleich, nicht Strafe. Üblicherweise wird die tatsächliche Vermögenslage nach dem schädigenden Ereignis mit der hypothetischen Lage ohne dieses Ereignis verglichen. Ersatzfähig sind etwa Reparaturkosten, Heilungskosten, Erwerbsausfall, Verlust an Erwerbsfähigkeit oder weitere Folgeschäden, sofern Kausalität und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Vorteile, Schadenminderung, Selbstverschulden und Unsicherheiten über künftige Schäden können die Berechnung beeinflussen oder eine richterliche Schätzung rechtfertigen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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