Schadenersatz
Schadenersatz ist Geldersatz für rechtlich anerkannten Schaden und soll die geschädigte Person grundsätzlich so stellen wie ohne Ereignis.
Schadenersatz ist der zentrale geldwerte Rechtsbehelf im Haftpflicht- und Vertragsrecht. Im schweizerischen Recht ersetzt er in der Regel nachgewiesenen Vermögensschaden, einschliesslich tatsächlicher Einbusse und entgangenen Gewinns, wenn die Haftungsvoraussetzungen wie Pflichtverletzung oder Widerrechtlichkeit, Kausalität sowie Verschulden oder eine andere Haftungsgrundlage erfüllt sind. Die geschädigte Person muss den Schaden soweit möglich substanziieren und zumutbare Massnahmen zur Schadenminderung treffen. Der Ersatz ist grundsätzlich ausgleichend, nicht strafend; punitive damages aus anderen Rechtsordnungen gehören nicht zum normalen schweizerischen Instrumentarium und können bei der Vollstreckung Probleme bereiten. Von Schadenersatz zu unterscheiden ist Genugtuung für schwere immaterielle Beeinträchtigungen. Mitverschulden, Vorteile, Haftungsbeschränkungen oder gesetzliche Höchstbeträge können die Höhe beeinflussen.