Meldung von Datenschutzverletzungen
Die Meldung von Datenschutzverletzungen betrifft Sicherheitsverletzungen bei Personendaten, etwa unbeabsichtigten Verlust, unbefugte Offenlegung oder Zugriff. Nach schweizerischem Recht müssen Verantwortliche den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten informieren, wenn die Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für Persönlichkeit oder Grundrechte betroffener Personen mit sich bringt. Betroffene Personen sind zu informieren, wenn dies zu ihrem Schutz erforderlich ist oder die Behörde es verlangt. Interne Prozesse für Erkennung, Dokumentation und Eskalation sind daher zentral.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.