Meldung von Datenschutzverletzungen
Pflicht, bestimmte Verletzungen der Datensicherheit der Behörde und gegebenenfalls betroffenen Personen in der Schweiz zu melden.
Die Meldung von Datenschutzverletzungen betrifft Sicherheitsverletzungen bei Personendaten, etwa unbeabsichtigten Verlust, unbefugte Offenlegung oder Zugriff. Nach schweizerischem Recht müssen Verantwortliche den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten informieren, wenn die Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für Persönlichkeit oder Grundrechte betroffener Personen mit sich bringt. Betroffene Personen sind zu informieren, wenn dies zu ihrem Schutz erforderlich ist oder die Behörde es verlangt. Interne Prozesse für Erkennung, Dokumentation und Eskalation sind daher zentral.