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Verantwortlicher

Der Verantwortliche bestimmt die Zwecke und wesentlichen Mittel der Bearbeitung von Personendaten.

Nach schweizerischem Datenschutzrecht entscheidet der Verantwortliche, weshalb und auf welche wesentliche Weise Personendaten bearbeitet werden. Diese Rolle kann ein Unternehmen, eine Behörde, ein Verein oder eine beruflich handelnde Einzelperson innehaben. Verantwortliche tragen die Hauptverantwortung für rechtmässige Bearbeitung, Transparenz, Datensicherheit, die Wahrung von Betroffenenrechten und die Steuerung von Auftragsbearbeitern. Der Begriff entspricht weitgehend dem Controller der DSGVO, auch wenn das Schweizer Recht eigene Terminologie und Pflichten kennt. Gemeinsame Verantwortlichkeit kommt in Betracht, wenn mehrere Akteure Zwecke und Mittel gemeinsam festlegen.

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