Glossar / Technologie- und Cyberrecht

Auftragsbearbeiter

Im schweizerischen Datenschutzrecht bearbeitet ein Auftragsbearbeiter Personendaten nach Weisung eines Verantwortlichen, etwa als IT-Hoster, Lohnbuchhalter oder Cloud-Dienstleister. Er kann technische Einzelheiten wählen, bestimmt aber nicht die Zwecke oder wesentlichen Mittel der Bearbeitung. Verantwortliche müssen Auftragsbearbeiter sorgfältig auswählen, überwachen und sicherstellen, dass die Auslagerung Datensicherheit und Rechtskonformität wahrt. Auftragsbearbeiter müssen Weisungen befolgen, Daten schützen und Unterauftragsbearbeiter nur unter den zulässigen Bedingungen einsetzen. Der Begriff ist mit dem Processor der DSGVO vergleichbar, folgt aber schweizerischer Terminologie.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.