Glossar / Technologie- und Cyberrecht

Datenschutz

Datenschutz regelt, wie personenbezogene Daten erhoben, verwendet, bekanntgegeben, gespeichert und gelöscht werden dürfen. Er verlangt einen rechtmässigen und transparenten Zweck, verhältnismässige Bearbeitung, angemessene Sicherheit und die Achtung von Rechten betroffener Personen wie Auskunft, Berichtigung und je nach Kontext Widerspruch oder Löschung. In der Schweiz gelten das Datenschutzgesetz des Bundes und kantonale Regeln; die EU-DSGVO kann Schweizer Organisationen mit EU-Bezug betreffen. Datenschutz unterscheidet sich von Geheimhaltung und Cybersicherheit, überschneidet sich aber mit beiden, wenn Personendaten geheim und sicher bleiben müssen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.