Datenschutz-Folgenabschätzung
Die Datenschutz-Folgenabschätzung, häufig DSFA genannt, ist bei geplanten Bearbeitungen mit hohem Risiko für Persönlichkeit oder Grundrechte erforderlich. In der schweizerischen Praxis zählen dazu etwa besonders schützenswerte Daten, umfangreiche Bearbeitungen, systematische Überwachung, Profiling, neue Technologien oder verletzliche Personen. Die DSFA beschreibt die Bearbeitung, prüft Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit, identifiziert Risiken und bestimmt Massnahmen zu deren Minderung. Bleibt ein hohes Restrisiko, kann eine Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde nötig werden. Sie ist ein Governance-Instrument, keine blosse Formalität.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.