Betreibungsbegehren
Das Betreibungsbegehren leitet die schweizerische Schuldbetreibung ein. Der Gläubiger bezeichnet die Parteien, nennt den Forderungsbetrag und gibt den Forderungsgrund an. Das Betreibungsamt prüft in diesem Stadium grundsätzlich nicht die materielle Berechtigung, sondern erlässt bei erfüllten Formerfordernissen den Zahlungsbefehl. Der Schuldner kann zahlen, untätig bleiben oder Rechtsvorschlag erheben. Ein Rechtsvorschlag blockiert die Fortsetzung, bis er beseitigt oder die Forderung anerkannt ist.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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