Schuldnerverzug
Schuldnerverzug ist der rechtliche Zustand, wenn eine fällige Leistung nach erforderlicher Mahnung oder bei festem Termin ausbleibt.
Schuldnerverzug ist eine besondere Folge der Leistungsverzögerung. Im schweizerischen Obligationenrecht setzt er grundsätzlich eine fällige und durchsetzbare Forderung, Nichterfüllung durch den Schuldner sowie eine Mahnung oder einen gleichwertigen Auslöser voraus, sofern ein fester Termin oder die Umstände die Mahnung nicht entbehrlich machen. Verzug kann Verzugszins, Ersatz des Verspätungsschadens und bei gegenseitigen Verträgen nach Nachfrist weitere Rechtsbehelfe auslösen. Für Schadenersatz kann sich der Schuldner durch fehlendes Verschulden entlasten; Verzugszins bei Geldschulden fällt typischerweise von Gesetzes wegen an.