Feststellungsklage
Die Feststellungsklage dient der gerichtlichen Klärung, wenn eine Partei ein schutzwürdiges Interesse an der Beseitigung einer Rechtsunsicherheit hat. Im schweizerischen Zivilprozess kann sie das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechts, einer Pflicht oder eines Rechtsverhältnisses feststellen, ohne Zahlung oder Handlung anzuordnen. Das Interesse muss in der Regel aktuell und praktisch sein; abstrakte Gutachten erteilen Gerichte nicht. Die Klage ist nützlich zur Streitvermeidung, Haftungsklärung oder Vertragsstatusbestimmung.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.