Lexipedia

Ehrverletzung / üble Nachrede

Rechtswidrige Beeinträchtigung des Rufs durch falsche oder ungerechtfertigte Äusserungen gegenüber Dritten.

Defamation entspricht im schweizerischen Kontext der Verletzung von Ehre oder Persönlichkeit durch rufschädigende Äusserungen. Zivilrechtlich stehen Persönlichkeitsrechte im Vordergrund; bei schweren Fällen kommen Ehrverletzungsdelikte des Strafrechts hinzu. Massgeblich sind Inhalt und Kontext der Aussage, ihre Verbreitung an Dritte, ihre Eignung zur Rufschädigung, die Widerrechtlichkeit und ein allfälliger Schaden oder Schutzbedarf. Wahrheit, berechtigtes öffentliches Interesse, sorgfältige Berichterstattung und Werturteile können rechtfertigend oder entlastend wirken, je nach Umständen. Im Vergleich zum Common Law stehen in der Schweiz häufig Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Feststellung, Genugtuung und nachgewiesener Schadenersatz im Zentrum.