Säumnisverfahren
Säumnisverfahren regeln Nichtteilnahme oder prozessuale Untätigkeit. Ein Gericht oder Schiedsgericht kann trotz Abwesenheit einer Partei fortfahren, aufgrund der Akten entscheiden, letzte Fristen setzen oder Klagen bei ausbleibenden Kostenvorschüssen abschreiben. In der schweizerischen Praxis bedeutet Säumnis in der Regel keinen automatischen Sieg; Zuständigkeit, Zulässigkeit, Beweis und rechtliches Gehör bleiben zu prüfen. Ordnungsgemässe Zustellung und eine faire Möglichkeit zur Stellungnahme sind besonders wichtig für eine spätere Vollstreckung im Ausland. Im Schiedsverfahren ergeben sich Säumnisregeln oft aus den institutionellen Regeln und dem Recht des Schiedsorts.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.