Glossar / Obligationenrecht

Schlechterfüllung

Schlechterfüllung unterscheidet sich von Nichterfüllung: Eine Leistung erfolgt, entspricht aber nicht dem geschuldeten Inhalt. Im schweizerischen Recht können allgemeine vertragliche Rechtsbehelfe, besondere Gewährleistungsregeln etwa bei Kauf, Miete, Werkvertrag oder Auftrag sowie Schadenersatzansprüche zur Anwendung kommen. Häufig bestehen Prüfungs- und Rügeobliegenheiten, besonders im Geschäftsverkehr. Mögliche Folgen sind Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung, Wandelung beziehungsweise Rücktritt, Schadenersatz oder Zurückbehaltung, je nach Vertragstyp und Mangel.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.