Glossar / Strafprozessrecht

Verteidigung

Die Verteidigung berät und vertritt die beschuldigte Person im Strafverfahren und sorgt dafür, dass Verfahrensrechte wirksam ausgeübt werden. In der Schweiz kann sie an Einvernahmen teilnehmen, Akten einsehen, Eingaben und Beweisanträge stellen, Zwangsmassnahmen anfechten und vor Gericht plädieren. Grundsätzlich ist die Verteidigung frei wählbar; in bestimmten Fällen gibt es notwendige oder amtliche Verteidigung. Die Verteidigung handelt loyal im Interesse der Klientschaft, bleibt aber an Berufs- und Verfahrenspflichten gebunden.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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