Leistungsverzögerung
Leistungsverzögerung liegt vor, wenn eine geschuldete Leistung nicht rechtzeitig erfolgt; Rechtsfolgen hängen von Fälligkeit, Mahnung und Verschulden ab.
Leistungsverzögerung beschreibt die verspätete Erfüllung einer Verpflichtung. Im schweizerischen Recht hängen die Folgen davon ab, ob die Leistung fällig ist, ob eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich war und ob den Schuldner ein Verschulden trifft. Verzögerung kann Verzugszins, Ersatz des Verspätungsschadens oder bei zweiseitigen Verträgen weitere Rechte auslösen, etwa Nachfristsetzung und Rücktritt oder Schadenersatz statt Leistung. Nicht jede Verspätung ist Schuldnerverzug: Verhalten des Gläubigers, Unmöglichkeit, Fristverlängerung oder fehlende Fälligkeit können entgegenstehen.