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Delegierte Rechtsetzung

Delegierte Rechtsetzung umfasst verbindliche Normen, die eine Behörde gestützt auf eine Ermächtigung in höherrangigem Recht erlässt.

Delegierte Rechtsetzung ermöglicht es, technische oder detaillierte Regeln durch Exekutive oder andere Behörden statt direkt durch das Parlament zu erlassen. In der Schweiz geschieht dies häufig durch Verordnungen auf Grundlage eines Gesetzes oder einer verfassungsmässigen Kompetenz, auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene. Die Delegation ist durch die Normenhierarchie begrenzt: Die erlassene Regel muss sich im Rahmen der Ermächtigung halten und verfassungsrechtliche Grundsätze beachten. Besonders wichtig ist sie in dynamischen Bereichen wie Gesundheit, Finanzen, Umwelt oder Verkehr.