Wegweisung / Ausschaffung
Wegweisung oder Ausschaffung verpflichtet eine ausländische Person, die Schweiz zu verlassen, teils mit Einreiseverbot oder Vollzugsmassnahmen.
Wegweisungsmassnahmen beenden oder verweigern den Aufenthalt einer ausländischen Person, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen, etwa nach negativem Asylentscheid, Bewilligungsentzug, illegalem Aufenthalt oder erheblichen Gründen der öffentlichen Ordnung. Schweizer Behörden müssen Verhältnismässigkeit, Familienleben, Non-Refoulement und Verfahrensrechte einschliesslich möglicher Rechtsmittel beachten. Der Vollzug kann Ausreisefrist, begleitete Rückführung, Haft unter bestimmten Voraussetzungen oder Einreiseverbot umfassen. Die Wegweisung ist von der strafrechtlichen Landesverweisung zu unterscheiden, auch wenn beide Aufenthalt und Wiedereinreise betreffen können.