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Einlegerschutz

Regeln zum Schutz von Bankeinlegern, einschliesslich Privilegierung und Einlagensicherung bis zu festgelegten Grenzen bei Bankausfall.

Einlegerschutz verringert das Risiko, dass Kundinnen und Kunden bei Insolvenz einer Bank gewöhnliche Bankguthaben verlieren. In der Schweiz kombiniert er eine privilegierte Behandlung bestimmter Einlagen im Konkurs mit einer von teilnehmenden Instituten getragenen Einlagensicherung, jeweils innerhalb gesetzlicher Grenzen und Bedingungen. Geschützt sind vor allem Geldguthaben, nicht Depotwerte wie Effekten, die grundsätzlich ausgesondert werden. Zweck ist der Schutz der Kundschaft und das Vertrauen in das Bankensystem; sämtliche Gegenparteirisiken oder Risiken ausländischer Geschäftsstellen werden dadurch nicht ausgeschlossen.