Glossar / Strafprozessrecht

Haftprüfung

Die Haftprüfung schützt die beschuldigte Person vor unnötigem oder übermässigem Freiheitsentzug. In der Schweiz prüft ein Gericht, ob dringender Tatverdacht, ein anerkannter Haftgrund und Verhältnismässigkeit weiterhin bestehen, sei es bei Anordnung oder Verlängerung der Haft oder auf Entlassungsgesuch. Beschuldigte Person und Verteidigung können Einwände erheben und Ersatzmassnahmen vorschlagen. Die Prüfung muss rasch, wirksam und begründet erfolgen. Fehlen die Voraussetzungen, ist die Person freizulassen, gegebenenfalls unter milderen Auflagen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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