Glossar / Technologie- und Cyberrecht

Digitale Signaturen

Das Schweizer Recht anerkennt elektronische Signaturen in einem System mit unterschiedlichen Vertrauensniveaus, darunter die qualifizierte elektronische Signatur. Eine qualifizierte elektronische Signatur kann unter bestimmten Voraussetzungen das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift erfüllen, wenn die gesetzlichen Bedingungen und Zertifizierungsanforderungen eingehalten sind. In der Praxis sind die vorgeschriebene Form des Geschäfts, die Identitätsprüfung, der Status des Anbieters und die Beweiskraft zu prüfen. Bei grenzüberschreitender Verwendung können Anerkennungsfragen entstehen, insbesondere im Verhältnis zur EU.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.