Glossar / Völkerrecht

Diplomatische Immunität

Diplomatische Immunität schützt diplomatische Missionen, Diplomatinnen und Diplomaten sowie bestimmte Familien- oder Personalangehörige vor Teilen der Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit des Empfangsstaats. Ihr Zweck ist funktional: Sie soll wirksame diplomatische Beziehungen ermöglichen, nicht persönliche Vorrechte schaffen. Der Entsendestaat kann auf Immunität verzichten; zudem bleiben Diplomaten praktisch verpflichtet, die Rechtsordnung des Empfangsstaats zu achten. Für die Schweiz ist das Thema wegen der zahlreichen Botschaften und internationalen Missionen, insbesondere in Bern und Genf, besonders relevant.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.