Freihändige Vergabe
Die freihändige Vergabe erlaubt einer Vergabestelle, einen Auftrag ohne Einholung konkurrierender Angebote direkt zu vergeben. Im schweizerischen Beschaffungsrecht kommt sie vor allem bei Aufträgen mit geringem Wert oder in Ausnahmesituationen in Betracht, etwa bei technischer Ausschliesslichkeit, nicht selbst verursachter Dringlichkeit oder notwendigen Folgeaufträgen. Weil sie den Wettbewerb einschränkt, sind die Voraussetzungen eng auszulegen und zu dokumentieren. Je nach Auftrag und anwendbarem Recht können Publikation und Rechtsschutz dennoch eine Rolle spielen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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