Freihändige Vergabe
Eine Vergabeart, bei der ein Auftrag ohne Wettbewerbsverfahren direkt an einen Anbieter vergeben wird, nur unter begrenzten Voraussetzungen.
Die freihändige Vergabe erlaubt einer Vergabestelle, einen Auftrag ohne Einholung konkurrierender Angebote direkt zu vergeben. Im schweizerischen Beschaffungsrecht kommt sie vor allem bei Aufträgen mit geringem Wert oder in Ausnahmesituationen in Betracht, etwa bei technischer Ausschliesslichkeit, nicht selbst verursachter Dringlichkeit oder notwendigen Folgeaufträgen. Weil sie den Wettbewerb einschränkt, sind die Voraussetzungen eng auszulegen und zu dokumentieren. Je nach Auftrag und anwendbarem Recht können Publikation und Rechtsschutz dennoch eine Rolle spielen.