Direkte Bundessteuer
Die direkte Bundessteuer wird vom Bund auf dem Einkommen natürlicher Personen und dem Gewinn juristischer Personen erhoben. Die kantonalen Steuerverwaltungen veranlagen und beziehen sie in der Regel zusammen mit den kantonalen Steuern, wenden dabei aber Bundesrecht und die entsprechenden Tarife an. Bei natürlichen Personen gibt es keine direkte Bundessteuer auf dem Vermögen; die Vermögenssteuer ist kantonal und kommunal. Bei Unternehmen betrifft die direkte Bundessteuer den Reingewinn, während die Kapitalsteuer kantonal ist. Da Bundes- und Kantonsveranlagungen oft parallel laufen, können Tatsachenangaben in beiden Verfahren bedeutsam sein.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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