Glossar / Bau- und Planungsrecht

Abstandsvorschrift

Abstandsvorschriften legen Mindestabstände zu Grundstücksgrenzen, Nachbarbauten, Strassen, Wald, Gewässern oder geschützten Anlagen fest. In der Schweiz stehen sie vor allem im kantonalen und kommunalen Baurecht; zusätzliche Vorgaben ergeben sich etwa bei Wald, Gewässern, Bahnanlagen oder Umweltschutz. Sie dienen Brandschutz, Belichtung, Belüftung, Privatsphäre, Verkehrssicherheit und räumlicher Qualität. Messweise und Ausnahmen sind technisch und unterscheiden sich stark nach Kanton und Gemeinde. Bei Nichteinhaltung ist eine Baubewilligung grundsätzlich ausgeschlossen, ausser eine zulässige Ausnahme, Dienstbarkeit oder Spezialregel greift.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.