Verteilungsplan
Der Verteilungsplan wird erstellt, wenn Erlöse aus der Verwertung zur Auszahlung bereitstehen. In der schweizerischen Betreibungs- und KonkursPraxis berücksichtigt er zugelassene Forderungen, gesetzliche Rangordnungen, Sicherungsrechte, Kosten sowie eine allfällige Abschlags- oder Schlussdividende. Gläubiger können prüfen, ob die Berechnung dem Kollokationsplan und den anwendbaren Prioritäten entspricht. Einwände sind im vorgesehenen Verfahren geltend zu machen. Der Plan setzt die kollektive Befriedigung im Konkurs und die Rangregeln der Einzelvollstreckung praktisch um.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.