Glossar / Corporate Governance und Wirtschaftsrecht

Dividende

Die Dividende ist eine Geld- oder Sachleistung an Aktionäre aus ausschüttbarem Gewinn oder Reserven. In der Schweiz setzt sie genehmigte Jahresrechnung, gültigen Generalversammlungsbeschluss und Einhaltung der Kapitalerhaltung voraus. Der Verwaltungsrat stellt den Antrag, die Generalversammlung entscheidet innerhalb der verfügbaren Eigenmittel und allfälliger gesetzlicher oder statutarischer Schranken. Unzulässige Ausschüttungen können rückerstattungspflichtig sein und Haftung von Organen oder bösgläubigen Empfängern auslösen. Steuerfolgen, insbesondere Verrechnungssteuer und Besteuerung auf Aktionärsebene, sind gesondert zu prüfen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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