Kompetenzverteilung
Die Kompetenzverteilung ordnet Gesetzgebung, Vollzug und Finanzierung Bund, Kantonen und Gemeinden zu.
In einem Bundesstaat bestimmt die Kompetenzverteilung, welche Ebene Recht setzt, Aufgaben vollzieht, Massnahmen finanziert und Aufsicht führt. Das schweizerische Verfassungsrecht verbindet Bundeskompetenzen, kantonale Restzuständigkeit und bedeutende Gemeindeaufgaben, die vor allem kantonalrechtlich geprägt sind. Zuständigkeiten können ausschliesslich, konkurrierend, grundsatzgebend oder unterstützend sein; der Vollzug liegt häufig bei den Kantonen, auch wenn Bundesrecht Standards setzt. Streitfragen betreffen Vorrang, Autonomie, Finanzierung, Koordination und Kompetenzüberschreitung. Eine klare Zuteilung stärkt Demokratie, Verantwortlichkeit und wirksame Verwaltung.