Glossar / Familienrecht

Scheidung

Die Scheidung löst eine gültige Ehe durch gerichtlichen Entscheid auf und ordnet die rechtlichen Folgen. In der Schweiz ist eine Scheidung auf gemeinsames Begehren oder unter Voraussetzungen auf einseitiges Begehren möglich. Das Gericht regelt Güterrecht, Wohnung, nachehelichen Unterhalt, Teilung der beruflichen Vorsorge, elterliche Sorge, Betreuung, persönlichen Verkehr und Kindesunterhalt. Vereinbarungen der Ehegatten sind zulässig, werden aber überprüft, besonders bei Kindern und Vorsorgeansprüchen. Häufig sind umfassende finanzielle Auskünfte und vorsorgliche Massnahmen während des Verfahrens nötig.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.