Glossar / Familienrecht

Scheidungsvereinbarung

Die Scheidungsvereinbarung hält fest, wie die Ehegatten die Folgen der Scheidung ordnen. In der Schweiz umfasst sie typischerweise elterliche Sorge und Betreuung, persönlichen Verkehr, Kindes- und Ehegattenunterhalt, güterrechtliche Auseinandersetzung, Vorsorgeausgleich, Kosten sowie die Familienwohnung. Das Gericht prüft, ob die Vereinbarung vollständig, klar und rechtlich zulässig ist. Bei Kinderbelangen und zwingenden Vorsorgerechten ist die Kontrolle besonders wichtig. Eine sorgfältige Vereinbarung vermindert spätere Konflikte, muss aber realistische und vollstreckbare Pflichten enthalten.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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