Glossar / Rechtsphilosophische und meta-juristische Konzepte

Lehre

In kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen, auch in der Schweiz, bezeichnet die Lehre die Schriften und systematischen Auffassungen von Wissenschaft und Praxis: Kommentare, Lehrbücher, Aufsätze, Gutachten und Monografien. Sie ist grundsätzlich keine formelle Rechtsquelle, prägt aber Auslegung, Grundsatzbildung, Kritik an Rechtsprechung und Gesetzesreformen. Gerichte können sich auf Lehrmeinungen stützen, besonders bei offenen Normen, unsicherer Praxis oder rechtsvergleichenden Fragen. Im englischen Common-Law-Kontext kann „doctrine“ auch eine anerkannte Regel oder Falllinie bedeuten; der Kontext ist daher entscheidend.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.