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Urkundenbeweis

Der Urkundenbeweis stützt sich auf Schriftstücke oder Aufzeichnungen zum Nachweis rechtserheblicher Tatsachen, auch in elektronischer Form.

Der Urkundenbeweis ist im schweizerischen Zivil-, Verwaltungs- und Strafverfahren häufig zentral. Er umfasst Verträge, Korrespondenz, Rechnungen, Protokolle, Registerauszüge und elektronische Dateien, sofern sie Informationen verlässlich wiedergeben. Der Beweiswert hängt von Echtheit, Vollständigkeit, Kontext und allfälligen Formvorschriften ab. Öffentliche Urkunden können besonderes Gewicht haben, private Urkunden werden im Zusammenhang mit den übrigen Beweisen gewürdigt. Parteien sollten Unterlagen lesbar und geordnet einreichen und bei Bestreitungen Herkunft, Aufbewahrung und Unverändertheit erklären können.

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